Hegefischereigenossenschaft
Wern und Nebengewässer

Aktuelles aus der HFG


PKD – Proliferative Nierenkrankheit bei Fischen

Die Proliferative Nierenkrankheit (PKD) ist eine weit verbreitete Erkrankung von Salmoniden und stellt eine der größten Herausforderungen für Fischereibetriebe und Gewässerbewirtschafter dar. Verursacht wird die Krankheit durch den Parasiten Tetracapsuloides bryosalmonae, der sich in der Niere der Fische vermehrt und dort schwere Entzündungsreaktionen auslösen kann.
Besonders betroffen sind Bachforellen, Regenbogenforellen und Äschen. Die Erkrankung tritt vor allem in den warmen Monaten auf, da hohe Wassertemperaturen die Entwicklung des Parasiten begünstigen. Typische Symptome sind eine vergrößerte Niere, geschwollene Organe, Blutarmut, dunkle Hautfärbung, Atemnot sowie ein geschwächtes Allgemeinbefinden. In schweren Fällen kann PKD zu hohen Verlusten in Fischbeständen führen.
Die Ausbreitung der Krankheit steht in engem Zusammenhang mit steigenden Wassertemperaturen und den Auswirkungen des Klimawandels. Daher gewinnt die Überwachung von Gewässern und Fischbeständen zunehmend an Bedeutung. Regelmäßige Untersuchungen helfen dabei, betroffene Gewässer frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulationen einzuleiten.
Eine direkte Behandlung der Krankheit in natürlichen Gewässern ist derzeit nicht möglich. Umso wichtiger sind vorbeugende Maßnahmen wie die Verbesserung der Gewässerqualität, die Reduzierung von Stressfaktoren für die Fische sowie die Erhaltung naturnaher Lebensräume.
Für weitere Information kann man zu PKD gerne im Internet recherchieren. Sollte die Krankheit auftreten bitte eine Rückmeldung an die HFG geben.


Förderung im Rahmen des AHP-Programms

Alle Teilnehmer am AHP-Programm müssen auch dieses Jahr wieder einen Förderantrag stellen. Dieser muss bis zum 01.02.2025 beim Fischereiverband Unterfranken e.V. eingegangen sein. Der Antrag ist beim Schriftführer erhältlich. Dazu bitte eine E-Mail an info@hfg-wern.de senden.


Fischottermonitoring des Bayerisches Landesamt für Umwelt

Unter Beteiligung der Öffentlichkeit untersucht das Bayerische Landesamt für Umwelt die Verbreitung des Fischotters in Bayern. In den unterschiedlichsten Gewässern soll deshalb vor allem
frischer Fischotterkot gesucht und gesammelt werden. Das Ziel ist herauszufinden, wo aktuell Fischotter in Bayern vorkommen, und mittels genetischer Analysen auf die Anzahl der Tiere zu schließen. Wer teilnehmen möchte kann sich hier das PDF herunterladen.


Erlaubnisscheine

Die Erlaubnisscheine werden künftig ohne Stempel des Landratsamtes ausgegeben. Laut der Unteren Behörde des Landratsamtes Karlstadt ist der Stempel nicht mehr notwendig.


Vorankündigung Jahreshauptversammlung 2026

Die Jahreshauptversammlung findet am 17.12.2025 um 19:00 Uhr im Sportheim des TSV Binsfeld statt. Die Einladung wir noch an alle Mitglieder versendet.


Bestellung Angelkarten und Besatz für 2026 - Abgabe der Fanglisten 2025

In Kürze wird das Formular HFG 2026 zur Angelkarten- und Besatzbestellung versendet. Enthalten ist auch die Fangliste für 2025. Die Bestellung der Angelkarten muss bis zum 23.11.2025 bei Schriftführer abgegeben werden. Der letztmögliche Termin für die Abgabe der Besatzbestellung und der Fanglisten ist der 25.01.2026.


Förderung im Rahmen des AHP-Programms

Alle Teilnehmer am AHP-Programm müssen auch dieses Jahr wieder einen Förderantrag stellen. Der genaue Termin wird noch mitgeteilt. Der Antrag ist beim Schriftführer erhältlich. Dazu bitte eine E-Mail an info@hfg-wern.de senden.


Information zu Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern

Unter der Überschrift "Die Wasserpumpe vom Schrebergärtner im Bach. Darf der das?" ist im BFG Magazin 3.25 ein interessanter Artikel erschienen, der unter diesem Link als PDF heruntergeladen werden kann.


Vorstandssitzung am 01.10.2025

Hauptthema war die Angelkarten- und Besatzbestellung sowie der Haushaltplan für das Jahr 2026.


Termine Kormoranjagd 2025/2026

Dies sind die Termine für die Kormoranjagd 2025/2026:
23.11.2025 - Terminverschiebung wegen Totensonntag auf den 30.11.2025
14.12.2025
18.01.2026
08.02.2026
01.03.2026
Nach der Kormoranverordnung darf nicht überall im Januar, Februar oder März geschossen werden. Bei Hochwasser können Termine verschoben werden. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Kontaktdaten an den Jagdverband weitergegeben werden, bitten wir um kurze Rückmeldung an die info@hfg-wern.de.

Änderung des Bayerischen Fischereigesetzes (BayFiG)

Die Bayerische Staatsregierung hat am 12.12.2024 eine weitreichende Änderung des Fischereigesetzes beschlossen:
• Der Jugendfischereischein wird ab dem 01. Januar 2025 bayernweit abgeschafft.
• Das Angeln ist ab diesem Tag für Kinder ab 7 Jahre ohne entsprechendes Dokument möglich.
• Voraussetzung ist die Begleitung einer erwachsenen Person mit staatlichem Fischereischein.
• Das Kind muss einen Erlaubnisschein für das Gewässer haben.
• Ein Nachweis über das Alter des Kindes sollte ggf. mitgeführt werden (Reisepass, z.B.).

Informationen hierzu finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Bayerischen Fischerjugend, sowie auf der Homepage des Landesfischereiverbandes Bayern.

Die Änderungen im Detail sind in diesen Dokumenten nachzulesen:

Änderungen Fischereirecht Dokument 1

Änderungen Fischereirecht Dokument 2