Hegefischereigenossenschaft
Wern und Nebengewässer

Jahreshauptversammlungen

Zu den Jahreshauptversammlungen wird jeweils eine Kurzfassung der Neuigkeiten veröffentlicht. Wer das Protokoll einsehen möchte, schreibt bitte an die info@hfg-wern.de. Das Protokoll wird dann umgehend versendet per Mail versendet.


Jahreshauptversammlung vom 04.11.2023

  • Die Lieferung des Bachforellenbesatzes erfolgt frei Haus. Allerdings sind pro Gewässerstrecke nur maximal 2 Besatzstellen möglich. Jeder Pächter kann seine Fische übernehmen und an anderen Besatzstellen selbst besetzen.
  • Beantragung AHP-Programm. Förderantrag für das AHP-Programm ab Dezember 2023 auf der Homepage des Fischereiverbandes zum Download. Der Förderantrag für das AHP-Programm muss bis spätestens 15.02.2024 beim Fischereiverband abgegeben werden.  Hinweis: Vom Landesfischereiverband München gibt es eine Broschüre mit den Mindestbesatzmengen AHP für die Gewässerstrecken.
  • Für die Renaturierung von Bächen ist eine Förderung erhältlich. Auf der Homepage des Landesfischereiverband Bayern e.V. gibt es einen Link zum Förderantrag. Link zum Landesfischereiverband Bayern e.V.
  • Abgabefrist für Besatzbestellung ist der 20.01.2024.
  • Durch die HFG werden neben den Bachforellen auch Aale, Nasen, Rutten und (wenn möglich) Barben besetzt.



Jahreshauptversammlung vom 22.01.2023

Das Geschäftsjahr der HFG endet am 30.09. eines Jahres.

  • Es ergibt sich dadurch mehr Zeit für die Bearbeitung der Bestellungen.
  • Die Jahreshauptversammlung soll künftig im November eines Jahres stattfinden.

Angelkarten, Besatz und Zusatzbesatz müssen innerhalb von 6 bis 8 Wochen nach Beginn eines neuen Geschäftsjahres beantragt bzw. bestellt werden.

Nach dem Ende des Geschäftsjahres ist unbedingt die Fangliste vorzulegen. Fänge ab dem 01.10. eines Jahres müssen in die Fangliste für das nächste Jahr übernommen werden. Die Fangliste ist zwingend für die Karten- und Besatzbestellung vorzulegen. Jeder Pächter hat eine eigene Fangliste zu führen.

Bestellung von Fischen

  • Genehmigung durch FFBU und ggf. Rückmeldung an die Besteller
  • Jeder Pächter muss – ausgenommen BF 1, FF und Aal – seinen Besatz selbst bestellen. Siehe Liste der Züchter und Liste der Fischarten (siehe auch neue Besatzordnung).
  • Der Besatz mit BF 1, FF und Aal erfolgt durch die HFG. Jeder Pächter bekommt eine Rechnung vom Fischzüchter. Es entstehen somit keine Aufschläge durch die HFG mehr.
  • Die HFG besetzt auch die Forellen aus dem AHP.

Homepage

  • In Erstellung, Start im Laufe des Jahres 2023
  • Alle Dokumente (Formulare, Einladungen, …) kommen künftig auf die Homepage.
  • Neuigkeiten und Verordnung werden ebenfalls auf der Homepage veröffentlicht.
  • Künftig wird nur noch die Einladung zur Jahreshauptversammlung per Post an alle Mitglieder versendet.
  • Kontakt zwischen HFG und den Mitgliedern erfolgt zukünftig verstärkt mittels E-Mail. Das soll die Ausgaben für das Porto senken.

Neue Satzung

  • Eine Anpassung der Satzung an aktuelle Gegebenheiten ist erforderlich.
  • Beispielsweise muss der Datenschutz in die Satzung aufgenommen werden.
  • Die HFG macht einen Vorschlag zur neuen Satzung und versendet diesen an alle Mitglieder. Auf der nächsten Jahreshauptversammlung erfolgt dann die Abstimmung über die neue Satzung.

Nach einer neuen Verordnung muss das Geburtsdatum des Karteninhabers auf der Karte stehen. Bitte dazu nach dem Namen des Karteninhabers dessen Geburtsdatum eintragen.

Die Anschaffung eines Transportbehälters mit Sauerstoffpumpe für die Nutzung durch alle Mitglieder ist geplant. Nähere Informationen dazu folgen noch.



Jahreshauptversammlung vom 03.10.2022

Neue Besatzordnung – Stand 03.10.2022
Verpflichtende Abgabe der Fangliste

  • Grundlage für den Besatz mit fangfähigen Fischen
  • Dokumentation für Schadensfälle

Die Angelkarten enthalten künftig 4 Bereiche:

  • Fischereierlaubnis
  • Schonzeiten und Schonmaße
  • Fangliste
  • Bestimmungen zur Ausübung der Fischerei

Teilnahme der HFG Wern am AHP-Programm mit den Fischen: Rutte, Nase und Barbe. Die HFG übernimmt die Bestellung, die Bezahlung und den Besatz.
Bei individueller Teilnahme am AHP-Programm sind die Bestellung, Abholung, Bezahlung und Besatz durch die jeweiligen Pächter durchzuführen.
Zukünftig soll für jede Gewässerstrecke ein Sprecher festgelegt werden, der Ansprechpartner für die HFG ist.

Die wichtigsten Änderungen:


bisher

NEU

Geschäftsjahresende

31.12.

30.09.

Angelkarten

Jahres- und Tageskarten

Jahres-, Monats-, Wochen- und Tageskarten

Abstimmungen

Jeder Pächter hat 1 Stimme

Jede Gewässerstrecke hat 1 Stimme

Mitgliedsbeitrag

Jeder Pächter zahlt 40 Euro

Je Gewässerstrecke wird ein (noch festzulegender) Beitrag erhoben

Besatz mit Bachforellen für die gesamte Wern

Rechnung von der HFG

Rechnung vom Fischzüchter

Informationen der HFG

Zustellung per Post oder E-Mail

Zustellung per E-Mail und/oder Veröffentlichung auf der HFG-Homepage – jeder Pächter kann sich informieren und Unterlagen herunterladen. Eine Zustellung per Post erfolgt nur noch in Ausnahmefällen.